Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen
Umsetzung der EmpCo-Richtlinie zum 27. September 2026

Mehrere Paragrafenzeichen schweben im Raum, dahinter Hand, die darauf zeigtZoombild vorhanden

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Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sollen wahrheitsgemäß, nachvollziehbar und belegbar sein. Ab 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbekommunikation. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ändert sich, mit der die EU-Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gegen sogenanntes Greenwashing umgesetzt werden.

Die Verwendung von Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln ist nur zulässig, wenn diese auf einem anerkannten und überprüfbaren Zertifizierungssystem beruhen. Eigene oder nicht überprüfbare Umweltzeichen, Symbole, Logos oder grafische Darstellungen dürfen nicht verwendet werden, sofern sie einen Umweltvorteil sowie den Eindruck einer unabhängigen Zertifizierung vermitteln.

EmpCo
EmpCo steht für Empowering Consumers Directive. Übersetzt bedeutet das: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken.

Verwendung grüner Begriffe nur noch mit nachweisbarem Inhalt

Begriffe wie beispielsweise umweltfreundlich, nachhaltig, bienenfreundlich, insektenfreundlich, klimafreundlich etc. müssen auch von Seiten der Gartenbaubetriebe konkret begründet und klar belegbar sein. Im Zweifelsfall sollte auf die Verwendung dieser Begriffe ohne weitere Konkretisierung verzichtet werden.

Das bedeutet:

  • Pauschale Umweltaussagen wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" sind nur noch zulässig, sofern nachvollziehbar erklärt wird, aus welchen Gründen ein Produkt oder eine Dienstleistung die beworbenen Kriterien erfüllt.
  • Statt eines allgemeinen Begriffs sollte die konkrete Eigenschaft benannt und nachvollziehbar belegbar werden. So wird die Aussage für den Verbraucher überprüfbarer. Dazu gehört der Verweis auf z. B. nachweisliche Attraktivität für Wildbienen durch Nektar- und Pollenangebote, die Verwendung von torfreduzierten Substraten mit dem prozentualen Anteil an Torfersatzstoffen oder nachweislicher Verzicht auf chemisch-synthetische Insektizide bei konsequentem Nützlingseinsatz.
  • Durch einzelne positive Teilaspekte darf nicht der Eindruck entstehen, das gesamte Produkt sei besonders nachhaltig oder umweltfreundlich, wenn der Rest der Produktion keine entsprechenden Standards erfüllt.

Siegel und Logos: Transparenz schafft Vertrauen

Bildhafte oder implizite Aussagen – etwa Symbole, Verbandslogos, Markennamen oder grafische Elemente, auch auf Tischen, Etiketten, Verpackungsmaterialen – können als unzulässige Umweltaussagen gewertet werden.

Es gilt:

  • Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel sind nur dann rechtssicher, wenn es ein transparentes System mit klaren Kriterien und unabhängiger Kontrolle gibt.
  • Anerkannte Siegel können grundsätzlich weiter verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle vergeben werden. Jedoch müssen diese korrekt und im richtigen Anwendungsbereich verwendet werden (beispielsweise Blauer Engel: Gilt nur für die Produktgruppe, für die er vergeben wird).
  • Zertifizierungsnachweise aufbewahren.
  • Eigene "Nachhaltigkeitssiegel", Symbole oder Logos können als irreführend gelten.
  • Auf Etiketten, Tischen und Plakaten sollte auf pauschale Wörter wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „regional“ etc. sowie auf Icons und Symbole verzichtet werden. Hier müssen konkrete Eigenschaften benannt werden, z.B. statt "bienenfreundlich" eine klare Aussage wie „liefert Pollen und Nektar von Mai bis Juli“.

Website, Social Media und Onlineshop

Diese Grundsätze gelten für die gesamte Werbekommunikation mit Verbrauchern – also auch für Bilder, Videos, Posts, Produktbeschreibungen und Banner.

Handlungsempfehlung für Betriebe

  • Erstellen einer Liste sämtlicher Kommunikationsmittel (Stecketiketten, Schilder im Verkauf, Homepage, Social Media, etc.)
  • Verantwortlichkeit festlegen
  • Bilder, Icons und Siegel prüfen
  • Onlineshop überarbeiten und Social-Media-Regeln einführen
  • Kritische Begriffe identifizieren, ersetzen, belegen oder streichen
  • Ältere Posts und Online-Inhalte mit allgemeinen Aussagen überarbeiten oder löschen
  • Interne Belegdokumentation einführen

Betriebe sollten jetzt damit beginnen, ihre Werbekommunikation zu überprüfen, so dass alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen bis zum 27. September 2026 nachvollziehbar, belegbar und EmpCo-konform sind. Eine Übergangsfrist besteht nicht.

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