Berufsbildung im Gartenbau
Änderung der Ausbildungstarife für den Erwerbs-, Garten- und Landschaftsbau
Die Tarifpartner für den Erwerbsgartenbau sowie für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau haben Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen beschlossen. Nachfolgend haben wir diese mit entsprechendem Datum ihres Inkrafttretens für Sie zusammen gestellt.
Die neuen Vergütungssätze gelten auch für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge bzw. für Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr.
Ab dem 01.03.2022
Änderung des Ausbildungstarifs für den Erwerbsgartenbau
Die Tarifpartner für den Erwerbsgartenbau haben ab 1. März 2022 eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung beschlossen. Die neuen Vergütungssätze gelten auch für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge bzw. für Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Zusätzlich wurde ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit ein Urlaubsgeld von 6,14 €/ Urlaubstag vereinbart. Die Urlaubstage wurden auf 26 Arbeitstage/ Jahr erhöht.
Vergütung | 3-jährige Ausbildung | 2-jährige Ausbildung |
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1. Ausbildungsjahr | 850 € | 850 € |
2. Ausbildungsjahr | 950 € | 1.150 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.150 € | ---- |
Erhöhung zum 01.07.2023 und 01.07.2024
Änderung der Ausbildungstarife im Garten- und Landschaftsbau
Die Tarifpartner für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau haben ab 1. Juli 2023 bzw. 1. Juli 2024 eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung beschlossen. Die neuen Vergütungssätze gelten auch für bereits abgeschlossene Ausbildungsverträge bzw. für Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Eine Altersgrenze (Jugendliche) ist wie bisher nicht zu berücksichtigen.
Ausbildungsvergütung ab 01.07.2023 | Ausbildungsvergütung ab 01.07.2024 | |
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1. Ausbildungsjahr | 1.020 € | 1.060 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.130 € | 1.180 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.240 € | 1.290 € |
Ausbildungsvergütung ab 01.07.2023 | Ausbildungsvergütung ab 01.07.2024 | |
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1. Ausbildungsjahr | 1.020 € | 1.060 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.240 € | 1.290 € |