Planung von Reitanlagen
Haltung von Pferden
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Darüber hinaus gibt es eine überarbeitete Auflage der Leitlinie "Tierschutz im Pferdesport". Der Schwerpunkt der Broschüre liegt im Umgang und in der Nutzung von Pferden, es werden jedoch auch Anforderungen an die Haltung gestellt.
Welche Haltungsformen gibt es?
Einzelhaltung
- Innenbox (ohne Fenster ins Freie)
- Außenbox (mit Fenster ins Freie)
- Paddockbox (mit angeschlossenem Kleinauslauf)
Gruppenhaltung
- Innenlaufstall
- Offenlaufstall
- Bewegungsstall
- Weide
Welche Haltungsform für welches Pferd geeignet ist, hängt von vielen verschieden Faktoren ab. Alter, Geschlecht, Sozialisierung, Dauer der Unterbringung und viele andere Faktoren spielen eine Rolle. Jungpferde (bis 30 Monate) müssen laut den Leitlinien "Tierschutz im Pferdesport" (2020) in Gruppen gehalten werden. Abweichungen von der Gruppenhaltung dürfen bei Jungpferden nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Außerdem sind nicht alle Haltungsformen auf allen Betrieben umsetzbar. Auch hier gibt es begrenzende Faktoren wie z.B. vorhandenen Gebäudebestand oder zu bebauende Flächen.
Die in den Tabellen angegeben Maße beziehen sich auf ein Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,70 m. Gerade Pensionsstallbetreiber sollten mindestens mit diesem Maß kalkulieren, um flexibel auf Kunden reagieren zu können und nahezu jede Größe von Pferden aufnehmen zu können.
Einzelhaltung
Mindestmaße nach den Leitlinien (2009) | Empfehlungen der ÄELF's | |
---|---|---|
Boxenfläche | ≥ (2 x Wh) ² = 11,56 m² | ≥ 12 m² * |
Boxenschmalseite | ≥ 1,75 x Wh = 2,975 m | ≥ 3 m |
Deckenhöhe | ≥ 1,5 x Wh = 2,55 m | ≥ 3,50 m |
Trennwandhöhe mit Gitter | ≥ 1,3 x Wh = 2,21 m | > 2,21 m |
Gitterabstand | < 6 cm oder > 30 cm | < 6 cm oder > 30 cm |
Türöffnungen | ≥ 1,20 m | ≥ 1,20 m; linksdrehend oder Schiebetüren |
Tränken- und Krippenhöhe | max. 0,4 x Wh = 0,68 m | ca. 0,5 m |
Fensterfläche | > 1 / 20 der Stallfläche | > 1 m² / Pferd |
Breite der Stallgasse | ≥ 2,50 m bei geschlossenen Boxentüren ≥ 3,00 bei hälftig zu öffnenden Boxentüren | ≥ 3,50 m besser 4,00 m |
Paddock | ≥ (2 x Wh)² = 11,56 m² Elektroabgrenzungen unterhalb dieses Maßes sind tierschutzwidrig! | > 16 m² Harter Boden, welcher nicht zum Wälzen verleitet, da dies die Verletzungsgefahr erhöht. |
Auslauf | bei einem oder zwei Pferden ≥ 150 m² bei mehr als 2 Pferden, für jedes weitere Pferd zusätzlich 40 m² | bei einem oder zwei Pferden ≥ 150 m² bei mehr als 2 Pferden, für jedes weitere Pferd zusätzlich 40 m² |
Wh=Widerristhöhe *ca. 10% der Boxen sollten > 14 m² sein, um auch sehr große Pferde unterbringen zu können |
Gruppenhaltung
Mindestmaße nach den Leitlinien (2009) | Empfehlungen der ÄELF's | |
Liegefläche | ≥ 3 x Wh² = 8,67 m² / Pferd (**) | ≥ 12 m² / Pferd |
Deckenhöhe | ≥ 1,5 x Wh = 2,55 m | ≥ 3,50 m |
Durchgänge | 0,80 – 0,90 m oder ≥ 1,80 m | ≥ 2,0 m |
Auslauf | bei einem oder zwei Pferden ≥ 150 m² bei mehr als zwei Pferden, für jedes weitere Pferd zusätzlich 40 m² z.B. 10 Pferde ≥ 470 m² | > 80 m² / Pferd; aber mind. 150m² z.B. 10 Pferde > 800 m² |
Stababstände bei Heuraufen | < 6 cm oder > 30 cm | < 6cm oder > 30 cm |
Tränke | 1 Selbsttränkebecken für ca. 15 Pferde 1 lange Trogtränke für ca. 20 Pferde | 1 Einzeltränke für ca. 15 Pferde 1 Trogtränke (ab 1 m Länge) für ca. 20 Pferde Tränken möglichst frei stehend |
**Offenlaufstall mit Trennung von Fress- und Liegebereich |
Stallklima
- Stalltemperatur soll der Außentemperatur folgen, nur Extreme sollen abgemildert werden
- relative Luftfeuchtigkeit soll den Außenverhältnissen folgen (60 – 80 %)
- Schadgaskonzentrationen (v.a. Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid) sind auf das Minimum zu reduzieren. Wenn Ammoniakgeruch vom Menschen wahrgenommen wird, ist der Gehalt bereits zu hoch!
- Luftgeschwindigkeit von mind. 0,2 m / s, bei hohen Temperaturen im Sommer deutlich mehr. Pferde reagieren empfindlich auf Zugluft (= kalte Luft trifft auf einzelne Bereiche des Pferdes), nicht jedoch auf großflächige Luftbewegungen.
- Staub- und Keimgehalt durch Stallmanagement möglichst gering halten
Einzäunung von Weide oder Auslauf
Eine Einzäunung muss folgende Kriterien erfüllen:
- verletzungssicher (für Mensch und Pferd)
- gut sichtbar
- stabil
- möglichst ausbruchssicher
Die Aufteilung der Weiden in Risikobereiche wie bei Rindern ergibt bei Pferden wenig Sinn. Beim Ausbrechen aus einer Weide legen Pferde aufgrund ihres Fluchtverhaltens häufig lange Strecken in kurzer Zeit zurück. Daher ist die Unterscheidung in Außenzäune und Innenzäune besser. Folgende Angaben beziehen sich auf Außenzäune, können jedoch auch auf Innenzäune übertragen werden.
Mindestmaße nach den Leitlinien (2009) | Empfehlungen der ÄELF's | |
Zaunhöhe | ≥ 0,75 x Wh = 1,275 m | ≥ 1,40 m |
Zaunhöhe für Hengste und Springpferde | ≥ 1,60 m (mind. Wh) | |
Pfahlabstand | 2,60 – 5,0 m je nach Zaunmaterial | 2,60 – 5,0 m je nach Zaunmaterial |
Querabgrenzungen | 2 – 4 | 3 an der zu den Pferden gewandten Seite anbringen |
Höhe der ersten Querabgrenzung über Grund | 40 – 70 cm (bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst) | 40 – 70 cm (bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst) |
Abstand weiterer Querabgrenzungen | 40 – 70 cm (bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst) | 40 – 70 cm (bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst) |
Zaunmaterial | Holz, Metall, Elektrozaun (Band) | Holz, Metall, Elektrozaun (Band) |
Zaunspannung | 2.000 – 10.000 Volt | 2.000 – 10.000 Volt |
Impulsenergie | max. 5 Joule | max. 5 Joule |
Wenn Pferde ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig auf der Weide gehalten werden, muss ein Witterungsschutz unabhängig vom rassespezifischen Typ vorhanden sein. Der Witterungsschutz kann aus Wald, Baum- und Buschgruppen bestehen oder durch ein Gebäude gewährleistet werden.
Weitere Informationen
- Aktuelles zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, Pferdehaltung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, 2022
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2009
- Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Pferdehaltung, Ställe & Reitanlagen, Gerlinde Hoffmann, Deutsche Reiterliche Vereinigung, 2019
- Sichere Weidezäune, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 2023