Planung von Reitanlagen
Haltung von Pferden

Gesetzliche Grundlagen

Nach § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes gilt: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Wie Schmerzen, Leiden oder Schäden vermieden werden können, ist nicht genau formuliert. Anders als bei anderen Tierarten, gibt es beim Pferd keine Verordnungen oder Gesetze (zusätzlich zum Tierschutzgesetz), die die Haltung der Tiere im Detail regeln. Richtungsweisend sind hier die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten". Diese Leitlinien hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 1995 in erster und 2009 in überarbeiteter Fassung herausgegeben. Bald soll eine weitere Version veröffentlicht werden. Da die Leitlinien als antizipiertes Sachverständigengutachten gewertet werden, greifen Gerichte im Streitfall überwiegend auf diese zurück. Die Broschüre kann unentgeltlich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Postfach, Referat Tierschutz, 53107 Bonn bestellt oder hier als PDF heruntergeladen werden:

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Externer Link

Darüber hinaus gibt es eine überarbeitete Auflage der Leitlinie "Tierschutz im Pferdesport". Der Schwerpunkt der Broschüre liegt im Umgang und in der Nutzung von Pferden, es werden jedoch auch Anforderungen an die Haltung gestellt.

Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Externer Link

Welche Haltungsformen gibt es?

Einzelhaltung

  • Innenbox (ohne Fenster ins Freie)
  • Außenbox (mit Fenster ins Freie)
  • Paddockbox (mit angeschlossenem Kleinauslauf)

Gruppenhaltung

  • Innenlaufstall
  • Offenlaufstall
  • Bewegungsstall
  • Weide

Welche Haltungsform für welches Pferd geeignet ist, hängt von vielen verschieden Faktoren ab. Alter, Geschlecht, Sozialisierung, Dauer der Unterbringung und viele andere Faktoren spielen eine Rolle. Jungpferde (bis 30 Monate) müssen laut den Leitlinien "Tierschutz im Pferdesport" (2020) in Gruppen gehalten werden. Abweichungen von der Gruppenhaltung dürfen bei Jungpferden nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Außerdem sind nicht alle Haltungsformen auf allen Betrieben umsetzbar. Auch hier gibt es begrenzende Faktoren wie z.B. vorhandenen Gebäudebestand oder zu bebauende Flächen.

Pferd in Innenbox

Innenbox

Pferd schaut durch Fenster einer Außenbox

Außenbox

Pferd im Freien hinter Metallzaun

Paddockbox

Pferde im Offenlaufstall

Offenlaufstall

Pferde an den Heuraufen im Bewegungsstall

Bewegungsstall

Jungpferdeweide

Jungpferde-Weide

Bauausführung und Maße
Die in den Leitlinien genannten Empfehlungen und Maße sind Mindestanforderungen, d.h. sie sollten in der Praxis großzügiger ausgeführt werden. Wenn eine Pferdehaltung zukunftssicher sein soll, wird dies dringend empfohlen.
Die in den Tabellen angegeben Maße beziehen sich auf ein Pferd mit einer Widerristhöhe von 1,70 m. Gerade Pensionsstallbetreiber sollten mindestens mit diesem Maß kalkulieren, um flexibel auf Kunden reagieren zu können und nahezu jede Größe von Pferden aufnehmen zu können.

Einzelhaltung

Einzelhaltung
 Mindestmaße nach den Leitlinien (2009) Empfehlungen der ÄELF's
Boxenfläche
≥ (2 x Wh) ² = 11,56 m²≥ 12 m² *
Boxenschmalseite≥ 1,75 x Wh = 2,975 m≥ 3 m
Deckenhöhe≥ 1,5 x Wh = 2,55 m≥ 3,50 m
Trennwandhöhe mit Gitter≥ 1,3 x Wh = 2,21 m> 2,21 m
Gitterabstand< 6 cm oder > 30 cm< 6 cm oder > 30 cm
Türöffnungen≥ 1,20 m≥ 1,20 m; linksdrehend oder Schiebetüren
Tränken- und Krippenhöhemax. 0,4 x Wh = 0,68 mca. 0,5 m
Fensterfläche
> 1 / 20 der Stallfläche > 1 m² / Pferd
Breite der Stallgasse
≥ 2,50 m bei geschlossenen Boxentüren
≥ 3,00 bei hälftig zu öffnenden Boxentüren
≥ 3,50 m
besser 4,00 m
Paddock≥ (2 x Wh)² = 11,56 m²
Elektroabgrenzungen unterhalb dieses Maßes sind tierschutzwidrig!
> 16 m²
Harter Boden, welcher nicht zum Wälzen verleitet, da dies die Verletzungsgefahr erhöht.
Auslaufbei einem oder zwei Pferden ≥ 150 m²
bei mehr als 2 Pferden, für jedes weitere Pferd zusätzlich 40 m²
bei einem oder zwei Pferden ≥ 150 m²
bei mehr als 2 Pferden, für jedes weitere Pferd zusätzlich 40 m²
Wh=Widerristhöhe

*ca. 10% der Boxen sollten > 14 m² sein, um auch sehr große Pferde unterbringen zu können
Eine breite Stallgasse erhöht die Sicherheit

Stallgasse

Rechts angeschlagene Flügeltüren

Flügeltüren

Auch Ausläufe in der Einzelhaltung müssen mind. 150 m² groß sein

Auslauf

Strom in der Box ist tierschutzwidrig

Strom in der Box ist tierschutzwidrig

Lüftungsschlitze in den Boxenfronten erhöhen die Luftzirkulation

Box mit Lüftungsschlitzen

Der an die Box angeschlossene Paddock sollte nicht zum Ablegen einladen

Paddockbox

Gruppenhaltung

Eine Trennung der Funktionsbereiche (Fressen, Trinken, Liegen & Ruhen) ist eine der Grundempfehlungen für eine Gruppenhaltung. Die Trennung führt zu vermehrter Bewegung und zu einer besseren Verteilung der Pferde auf dem Gelände und damit weniger Stress.
Gruppenhaltung
Mindestmaße nach den Leitlinien (2009)Empfehlungen der ÄELF's
Liegefläche
≥ 3 x Wh² = 8,67 m² / Pferd (**)≥ 12 m² / Pferd
Deckenhöhe≥ 1,5 x Wh = 2,55 m≥ 3,50 m
Durchgänge0,80 – 0,90 m
oder
≥ 1,80 m
≥ 2,0 m

Auslaufbei einem oder zwei Pferden ≥ 150 m²
bei mehr als zwei Pferden, für jedes weitere Pferd zusätzlich 40 m²
z.B. 10 Pferde  ≥ 470 m²
> 80 m² / Pferd; aber mind. 150m²

z.B. 10 Pferde  > 800 m²
Stababstände bei Heuraufen< 6 cm oder > 30 cm< 6cm oder > 30 cm
Tränke1 Selbsttränkebecken für ca. 15 Pferde
1 lange Trogtränke für ca. 20 Pferde
1 Einzeltränke für ca. 15 Pferde
1 Trogtränke (ab 1 m Länge) für ca. 20 Pferde
Tränken möglichst frei stehend
**Offenlaufstall mit Trennung von Fress- und Liegebereich
Offener, luftiger Liegebereich mit Stroheinstreu

Liegebereich

Befestigter Auslauf mit breiten Zugängen zum Liegebereich

Auslauf und breite Zugänge zum Liegebereich

Gemeinsames Fressen an einer zeitgesteurten Heuraufe

zeitgesteuerte Heuraufe

Gruppenhaltung im Winter

Winter

Pferde fressen am Heuautomat

Heuautomat

Fressstände

Fressstände

Stallklima

  • Stalltemperatur soll der Außentemperatur folgen, nur Extreme sollen abgemildert werden
  • relative Luftfeuchtigkeit soll den Außenverhältnissen folgen (60 – 80 %)
  • Schadgaskonzentrationen (v.a. Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid) sind auf das Minimum zu reduzieren. Wenn Ammoniakgeruch vom Menschen wahrgenommen wird, ist der Gehalt bereits zu hoch!
  • Luftgeschwindigkeit von mind. 0,2 m / s, bei hohen Temperaturen im Sommer deutlich mehr. Pferde reagieren empfindlich auf Zugluft (= kalte Luft trifft auf einzelne Bereiche des Pferdes), nicht jedoch auf großflächige Luftbewegungen.
  • Staub- und Keimgehalt durch Stallmanagement möglichst gering halten

Einzäunung von Weide oder Auslauf

Eine Einzäunung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • verletzungssicher (für Mensch und Pferd)
  • gut sichtbar
  • stabil
  • möglichst ausbruchssicher

Die Aufteilung der Weiden in Risikobereiche wie bei Rindern ergibt bei Pferden wenig Sinn. Beim Ausbrechen aus einer Weide legen Pferde aufgrund ihres Fluchtverhaltens häufig lange Strecken in kurzer Zeit zurück. Daher ist die Unterscheidung in Außenzäune und Innenzäune besser. Folgende Angaben beziehen sich auf Außenzäune, können jedoch auch auf Innenzäune übertragen werden.

Mindestmaße nach den Leitlinien (2009)Empfehlungen der ÄELF's
Zaunhöhe≥ 0,75 x Wh = 1,275 m≥ 1,40 m
Zaunhöhe für Hengste und Springpferde≥ 1,60 m (mind. Wh)
Pfahlabstand2,60 – 5,0 m je nach Zaunmaterial2,60 – 5,0 m je nach Zaunmaterial
Querabgrenzungen2 – 4 3
an der zu den Pferden gewandten Seite anbringen
Höhe der ersten Querabgrenzung über Grund40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
Abstand weiterer Querabgrenzungen40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
40 – 70 cm
(bei sehr kleinen und sehr großen Pferden entsprechend angepasst)
ZaunmaterialHolz, Metall, Elektrozaun (Band)Holz, Metall, Elektrozaun (Band)
Zaunspannung2.000 – 10.000 Volt2.000 – 10.000 Volt
Impulsenergiemax. 5 Joulemax. 5 Joule

Wenn Pferde ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig auf der Weide gehalten werden, muss ein Witterungsschutz unabhängig vom rassespezifischen Typ vorhanden sein. Der Witterungsschutz kann aus Wald, Baum- und Buschgruppen bestehen oder durch ein Gebäude gewährleistet werden.

Holzzaun auf Weide

Massiver Holzzaun

Pferde stehen im Schnee; um die Fläche herum Metallzaun

Metallzaun

Kombinierter Zaun aus Metall und Elektro

Kombinierter Zaun

Elektrozaun am Rand einer Weide; dahinter Waldstück

Elektrozaun mit Breitbänder

Elektrozaun mit Seil

Elektrozaun mit Seilen

Elektrozaun - Die Pferde sollen wie hier vor offenen Spiralen geschützt werden

Elektrozaun

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