Begründung von Wald mit geeignetem Pflanzmaterial
Neue Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen für Bayerns Wälder
Feldahorn: Darstellung mit Blüte und Blatt © Muhidin Seho, Gerhard Huber, AWG, Klaus Stangl über Pixelboxx
Die aktuelle Klimaänderung stellt sowohl Waldbesitzer als auch Förster vor neue Herausforderungen. Borkenkäfer, Trockenperioden und Stürme haben ihre Spuren hinterlassen. Eine Anpassung unserer Wälder an den fortschreitenden Klimawandel ist daher unumgänglich. Um die Klimatoleranz der Bestände zu erhöhen, müssen alle waldbaulichen Möglichkeiten genutzt werden. Das wichtigste Instrument ist dabei die Begründung von Mischbeständen mit geeignetem Pflanzmaterial.
Bei der Bestandsbegründung spielte bisher schon die Wahl von standortsgerechten Baumarten der richtigen Herkunft die entscheidende Rolle. Bei staatlich geförderten Kulturen durften nur Pflanzen aus bestimmten Herkunftsgebieten gepflanzt werden. Damit wollte man verhindern, dass zum Beispiel Pflanzen aus Regionen mit viel Niederschlag in trockenen Regionen gepflanzt werden.
Die Bayerische Forstverwaltung stellt sich den Herausforderungen
Beispiele für Änderungen der Herkunftsempfehlungen im Landkreis Landshut
- Bei Weißtanne fiel durch die Überarbeitung das bisherige Herkunftsgebiet 82711 (Alpen und Alpenvorland bis 900 m) weg, dafür wurde Saatgut aus bestimmten Samenplantagen aus Thüringen und Rumänien zugelassen.
- Die Baumart Rotbuche wurde lediglich um die Herkunft 81019 (Bayerischer und Oberpfälzer Wald bis 800 m) erweitert.
- Größere Änderungen gab es bei der Douglasie. Weggefallen sind die Herkunftsgebiete 85301, 85305 und 85306. Geblieben ist das Herkunftsgebiet 85304, während die Herkunftsgebiete 85302 und 85303 sowie gewisse Samenplantagen aus Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Frankreich hinzugekommen sind.
Weitere Herkünfte können zudem in Form von Praxisanbauversuchen gefördert werden.
Die Einhaltung der Herkunftsvorgaben ist Voraussetzung bei der Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel nach WALDFÖPR und darüber hinaus Grundlage für die Bewirtschaftung von Wäldern, die nach PEFC oder FSC zertifiziert sind.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
AELF Abensberg-Landshut
Schwimmschulstr. 23, 84034 Landshut
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