Neuerungen zur Dokumentationspflicht im Pflanzenschutz
Klarheit beim Umfang – noch Klärungsbedarf bei Dokumentationsform

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Ab dem 1. Januar 2026 treten rechtliche Neuerungen bei der Dokumentationspflicht im Pflanzenschutz in Kraft. Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) müssen ab dem Stichtag detailliertere Aufzeichnungen zu ihren PSM-Anwendungen führen. Im gleichen Zug sollte die Dokumentation in elektronischer und maschinenlesbarer Form verpflichtend eingeführt werden, um bundesweit einen einheitlichen Standard herzustellen.

Gegenwärtig gibt es allerdings Bestrebungen von Verbänden und dem Gesetzgeber, die Einführung der verpflichtenden „digitalen“ Form auf das Jahr 2027 zu verschieben.

Was bedeutet dies für die Praxis?

Ab Januar 2026 müssen die Angaben zu den PSM-Anwendungen ausführlicher erfolgen. Neben den bisher zu dokumentierenden Punkten müssen folgende Angaben detaillierter erfasst werden:

  • Der EPPO-Code bei der Kultur
  • Der Zeitpunkt der Behandlung bei Indikationen mit zeitlicher Einschränkung
  • Die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels
  • Das BBCH Stadium bei Indikationen, die nur für bestimmte Entwicklungsstadien der Pflanzen zulässig sind
  • Die Lage der behandelten Fläche oder Kultur anhand von InVeKoS- oder GPS-Daten
  • Größe oder Umfang der behandelten Fläche bzw. Einheit (Angabe der Fläche, des Volumens, des Gewichts)
  • Die Art der Verwendung, wie Behandlung von Oberflächen, Behandlung in geschlossenen Räumen oder die Behandlung von Saatgut
Dokumentationsform

Bei der Form der Dokumentation wird sich ab 1. Januar voraussichtlich nichts ändern. Das bedeutet, dass Aufzeichnungen weiterhin schriftlich erfolgen können. Die Umstellung auf das elektronische Format ist – aller Voraussicht nach - erst ab 1. Januar 2027 vorgeschrieben. Wer jedoch bereits ab 1. Januar 2026 das elektronische Format nutzt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite und kann das kommende Jahr nutzen, um sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Es gibt bereits mehrere Anwendungen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und mit denen es sich gut arbeiten lässt. Zu nennen sind hier die Ackerschlagkarteien „Mein Acker“ und „Ackerchef“ sowie „Mein Betrieb“ von PS Info.

Ab 1. Januar 2026 gilt:
- Detailliertere Aufzeichnungen jeder PSM-Anwendung sind verpflichtend.
- Form der Dokumentation: Voraussichtlich Wahlmöglichkeit zwischen Papier und digital.
- Digitale Pflicht (maschinenlesbar): wahrscheinlich erst ab 2027 verbindlich.

Praktische Tipps für Betriebe:

  • Dokumentationssystem jetzt prüfen und ggf. anpassen.
  • Einheitliche Vorlagen oder Software nutzen, um später leichter auf digitale Pflicht umzustellen.
  • Bereits jetzt digitale Lösungen testen, um 2027 vorbereitet zu sein.
Noch Fragen?

Falls Sie Fragen zur Pflanzenschutz-Dokumentation haben, können Sie sich an ihren zuständigen Erzeugerring der Fachgruppe Gartenbau oder Ihre Abteilung Gartenbau Ihres Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden.

LKP Bayern - Fachgruppe Gartenbau Externer Link