Bildung
Landwirtschaftsschule Landshut, Abteilung Hauswirtschaft
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Der Studiengang Hauswirtschaft an der Landwirtschaftsschule in Teilzeitform in Landshut lehrt, einen Haushalt - insbesondere in der Landwirtschaft - fachkundig zu führen. Er richtet sich an Frauen mit einer nicht-hauswirtschaftlichen Erstausbildung. Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen der Haushaltsführung, insbesondere praktische Fertigkeiten und ein breites Fachwissen in vielen Arbeitsbereichen des Haushalts.
Der Studiengang stärkt Persönlichkeit und Auftreten, er fördert unternehmerisches Denken und Handeln. Zudem vermittelt er die pädagogische Eignung, um Personen auszubilden und anzuleiten und schließt mit der Abschlussbezeichnung "Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung" ab.
- Die ca. 630 Unterrichtsstunden verteilen sich auf einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren.
- Der Unterricht findet zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Haushalt und Berufstätigkeit in Teilzeitform statt.
- Die Schultage finden jeden Mittwoch jeweils von 8.30 bis 17 Uhr statt, ergänzt durch fünf Blockwochen. Ferienzeiten sind vorwiegend schulfrei.
- Berufsabschluss außerhalb der Hauswirtschaft mit ausreichender praktischer Berufstätigkeit.
- Ausnahmen regelt die Schulleitung
- Familie und Betreuung
- Berufs- und Arbeitspädagogik Teil I
- Haushalts- und Finanzmanagement
- Ernährung und Lebensmittel
- Landwirtschaft und Erwerbskombination
- Projektmanagement und Kommunikation
- Küchenpraxis
- Haus- und Textilpraxis
- Garten und Natur
- Wahlpflichtmodule und Seminare
Studierende können mit der Wahl aus dem Angebot dieser Schule persönliche Schwerpunkte setzen, u.a. in den Bereichen Landwirtschaft, Praxis-Vertiefung, Unterstützung im Alltag, Berufs- und Arbeitspädagogik Teil II oder auch Haushaltstechnik.
Mit bestandenem Schulbesuch erwerben Sie den Abschluss als Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung. Sie erhalten ein Zeugnis mit Urkunde sowie nach erfolgreicher Teilnahme am Wahlpflichtmodul BAP Teil II mit Prüfung eine Bestätigung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden nach Paragraph 2 und Paragraph 3 der Ausbildereignungsverordnung. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nach Paragraph 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz erfüllt, kann die Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden.
Der Schulbesuch ist kostenfrei. Die Kosten für Verpflegung und Unterrichtsmaterialien sind von den Studierenden zu tragen.