Tierhaltung

Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.

Meldungen

Rinderzucht
Fleckviehzucht mit langer Tradition in Niederbayern

Personen stehen um Kuh

Die Gesellschaft zur Förderung der Fleckviehzucht in Niederbayern (GFN) besteht aus 2 Basisorganisationen, die im März 2025 ein besonderes Gründungsjubiläum mit einer Tierschau an der Vermarktungsanlage in Osterhofen feierten. Bereits sein 125-jähriges Bestehen feierte der Zuchtverband für Fleckvieh in Niederbayern.   Mehr

Winterhalbjahr 2025/2026
Veranstaltungen Rinderhaltung

Kälber auf der Weide

© Sabine Weindl, LfL

Das AELF Abensberg-Landshut arbeitet derzeit zusammen mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Niederbayern wieder am Veranstaltungsprogramm für Rinderhalter für den Winter 2025/2026. Das Programm wird voraussichtlich ab Oktober 2025 hier zu finden sein.  

Montag, 12. Mai 2025, 19:30 Uhr, für Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast
Online-Infoveranstaltung zu BayProTier

Schwein liegt in einem Stall mit Stroh Clara Späth

© AELF Töging

Das Förderprogramm BayProTier soll dazu beitragen, die landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Umsetzung der erhöhten Anforderungen an das Tierwohl (laufende Kosten) zu unterstützen. Die ÄELF bieten dazu eine bayernweite Online-Infoveranstaltung an. 

Weitere Infos - AELF Töging Externer Link

Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Kühe in einem Stall

© Birgit Gleixner, LfL

Am 10.01.2025 wurde zum ersten Mal seit 1988 wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland bestätigt. Die MKS ist eine hochansteckende Virusinfektion überwiegend der Klauentiere. Was bedeutet der Ausbruch für Bayern? 

Weitere Infos - Staatsministerium Externer Link

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Haltungsform von Mastschweinen online melden

Ferkelgruppe auf Spaltenboden

© Dr. Stephan Schneider, LfL

Alle bayerischen Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die jeweilige Haltungsform in ihren Haltungseinrichtungen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu melden. Dafür wurde ein neues Portal eingerichtet. 

Weitere Informationen - LGL Externer Link